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Barrierefreiheit im Überblick

Vier Regelwerke, zwei Zielgruppen, eine technische Norm. Wer einmal verstanden hat, wie das zusammenhängt, muss die Frage „gilt das für mich?\" nicht jedes Mal neu stellen.

Die Landkarte

Digitale Barrierefreiheit in Deutschland läuft über zwei getrennte Stränge, die dieselbe technische Norm benutzen. Das ist der ganze Trick, und es erklärt, warum dieselben WCAG-Kriterien in völlig unterschiedlichen Rechtstexten auftauchen.

Öffentliche Stellen Privatwirtschaft
EU-Grundlage Richtlinie (EU) 2016/2102 Richtlinie (EU) 2019/882
Deutsches Recht BGG des Bundes und der Länder, BITV 2.0 BFSG und BFSGV
Gilt seit Websites 2020, Apps 2021 28. Juni 2025
Technische Norm EN 301 549, darin die WCAG
Erklärung nach außen Barrierefreiheitserklärung mit Feedback-Mechanismus Informationen zur Barrierefreiheit in den AGB oder gleichwertig
Aufsicht Überwachungsstellen des Bundes und der Länder Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF), Magdeburg

Was die Norm verlangt

Beide Stränge zeigen auf EN 301 549. Deren Kapitel 9 übernimmt die WCAG-Erfolgskriterien für Webinhalte, und in der für die Richtlinie 2016/2102 zitierten Fassung ist das WCAG 2.1 auf Stufe AA. Neu gebaut wird trotzdem sinnvollerweise gegen WCAG 2.2, weil die Versionen abwärtskompatibel sind und die neun zusätzlichen Kriterien sonst später nachgezogen werden müssen.

Das am häufigsten übersehene Kapitel ist Nummer 10: Dokumente, die keine Webseiten sind. Genau dort scheitern die meisten öffentlichen Stellen, weil eine tadellose Website auf ein Archiv mit ungetaggten PDF-Dateien verweist.

Die drei Missverständnisse

  • „Wir haben ein Zertifikat.\" Für Websites gibt es kein europäisches Barrierefreiheits-Zertifikat. Es gibt eine Konformitätserklärung, die Sie selbst abgeben, und eine Prüfung, die jemand für Sie durchführen kann. Ein Siegel ist ein Siegel.
  • „Der Scanner sagt 98 Prozent.\" Automatische Prüfungen decken je nach Untersuchung ein Viertel bis ein Drittel der Kriterien ab. Ob eine Bestellung mit der Tastatur abzuschließen ist, sagt Ihnen kein Scanner.
  • „Wir haben das Overlay eingebaut.\" Ein eingeblendetes Widget repariert die Seite nicht. Warum das technisch nicht funktionieren kann, steht in unserem Beitrag zu Accessibility-Overlays.

Barrierefreiheit ist mehr als Technik

Eine technisch fehlerfreie Seite, deren Text niemand versteht, ist für einen Teil der Nutzerinnen und Nutzer weiterhin verschlossen. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten ist die entscheidende Frage nicht das Markup, sondern die Sprache – dazu unser Bereich Leichte Sprache. Und für viele Menschen entscheidet nicht die Website, sondern das Hilfsmittel, mit dem sie darauf zugreifen.

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